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Wer missbraucht sie denn? - Testlauf für G8-Proteste in Hamburg

15 September, 2008 (19:02) | Allgemein

Artikel 18
[Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs.
3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit
(Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10),
das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,
verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden
durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Vor allen Dingen aber lautet die Frage: was bedeutet ‘Missbrauch’?
Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung und
das Ausmaß aussprechen muss (auch wenn ich nichtmals das BVG als
Instanz ansehe, welches solch ein Grundrecht verwirken könnte, es sei
denn der Missbrauch ist tatsächlich rechtswidrig, z.B. diffamierend;
dies trifft auf Schäuble wohl zu). Das haben diverse Stellen wohl
einfach mal so übersehen wollen, als sie ein pauschales
Demonstrationsverbot ausrufen wollten. Dass dies pauschal möglich
wäre, geht aus dem Artikel ebenfalls nicht hervor.
.
Mir fällt gerade noch eine sehr wichtige Aussage ein: Demokratie und
Menschenrechte sind keine Einbahnstraße…. Nicht der Staat ist die
oberste, letzte Instanz. Die rechtstaatliche Demokratie basiert auf
Transparenz und gegenseitiger Kontrolle. Die sog. Gewaltenteilung hat
also einen grundlegenden Fehler: es gibt nicht nur die drei Instanzen
‘Legislative, Judikative und Exekutive’, sondern auch noch das Volk.
Und über dem Ganzen, über der Demokratie stehen die grundlegend(st)en
Menschenrechte; d.h. wenn eine Mehrheitsentscheidung dagegen
verstößt, macht sie das nicht richtiger (Bsp. Irakkrieg: in den USA
mag (irgendwann mal) eine Mehrheit dafür gewesen sein;
menschenrechtlich war (und ist) es aber falsch, zumal vom Irak keine
Bedrohung ausging; nimmt man internationale Mehrheiten funktioniert
die Demokratie wiederum (menschen)rechtstaatlich).

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