warten
ima-ola.com/2008/08/31/tibetische-moenche-immer-noch-in-qinghai-inhaftiert/”>protestelaube ich nicht.
> Aktionen wie das grundgesetzwidrige Demonstrationsverbot oder der
> Durchsuchung von 10.000 Briefen wegen eines abgefakelten Wagens
> zeigen dem einigermassen intelligenten Bürger (von denen es leider
> viel zu wenige gibt), dass die Herren und Damen von der Exekutive auf
> das Grundgesetz sch***en.
>
> Das kann eigentlich nicht in ihrem Interesse sein.
Solche Demonstrationsverbote wurden schon öfter im Vorfeld
von der Obrigkeit unerwünschten Demonstrationen erlassen und
dann - fast schon routinemäßig - durch Gerichte wieder aufgehoben.
Ist es etwa denkbar dass der juristische
Sachverstand innerhalb der Exekutive bei ca. 0,0 anzusiedeln ist ?
Nein, die Innenministeriumsjuisten und Landkreise wissen sehr wohl,
dass das illegal ist
Viel bedenklicher finde ich es wenn der Richter die Absperrungen
und somit das Demonstrationsverbot im Umkreis von 12 km “genehmigt”
hätte, das würde nämlich bedeuten dass auch er auf das GG “scheisst”
und ebenso auf die Vorgaben des Verfassungsgerichts.
Denn das Recht auf eine Demonstration, in Hör- und Sichtweite der
Adressaten eines Protestes zu demonstrieren, ist vom
Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden.
Am nachdrücklichsten im Brokdorf-Urteil von 1985.
Und in der Tat wäre es nichts als Propaganda für den
PseudoRechtsstaat wenn dies dann auch noch von den Medien
als Sieg der Rechtstaatlichkeit bzw. Wiederherstellung der
Demonstrationsfreihiet ausgegeben würde.
Da ich bis jetzt aber noch nichts genaueres zu dem Urteil ergoogeln
konnte, schlage ich einfach mal vor :
Warten wir
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