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Re - Proteste gegen Bundestagsbeschluss zur V…

28 Februar, 2008 (12:01) | Allgemein

Der Artikel hilft dir in dem Fall garnichts. Auch sonst nicht.
> (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
> sozialer Bundesstaat.
Daran ändern sie (noch) nichts. Und demokratisch waren wir noch nie
so wirklich
> (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
> Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
> der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
So, das einzige was du als “Staatsgewalt” ausüben darfst, ist
Kreuzchen setzen.
> (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
> vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
> gebunden.
So, das heißt JEDES Gesetz, dass Karlsruhe nicht kipptist gültig und
gehört zu dem System.
> (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
> haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
> nicht möglich ist.
>
> langsam habe ich echt lust auf abs. 4
Und genau den darfst du nur anwenden, wenn Karlsruhe entmachtet ist.
Noch ist es nicht soweit.
Ich glaube Oppa hat noch ne Flak aufm Dach :) mfg
mbuck

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